Stundenverrechnungssatz im Handwerk berechnen
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Der Stundenverrechnungssatz ergibt sich aus den Jahreskosten des Betriebs geteilt durch die Stunden, die Sie Kunden tatsächlich berechnen können, zuzüglich eines Zuschlags für Wagnis und Gewinn. Der häufigste Fehler ist, mit Anwesenheitsstunden statt mit verrechenbaren Stunden zu rechnen.
Was der Stundenverrechnungssatz abdecken muss
Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettopreis, den ein Betrieb für eine Arbeitsstunde berechnet. Er ist nicht der Lohn des Gesellen, sondern muss alles tragen, was im Betrieb an Kosten entsteht und nicht als Material oder Fremdleistung gesondert berechnet wird:
- Lohnkosten: Bruttolöhne der produktiv arbeitenden Beschäftigten.
- Lohnzusatzkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, bezahlter Urlaub, Feiertage und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Gemeinkosten: Fahrzeuge, Werkstatt oder Lager, Miete, Versicherungen, Werkzeug, Software, Büro, Beratung, Kammerbeiträge.
- Unternehmerlohn: In Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhält der Inhaber kein Gehalt aus der Buchhaltung. Seine Arbeitszeit muss trotzdem in den Satz einfließen.
- Wagnis und Gewinn: ein Zuschlag für Ausfälle, Gewährleistung und Rücklagen sowie für den eigentlichen Ertrag.
Wer einen dieser Blöcke vergisst, kalkuliert einen Satz, der auf dem Papier auskömmlich aussieht und am Jahresende trotzdem nicht reicht.
Die Grundformel
Im Kern ist die Rechnung einfach:
Stundenverrechnungssatz = (Jahreskosten ÷ verrechenbare Stunden) × (1 + Zuschlag für Wagnis und Gewinn)
Die Jahreskosten entnehmen Sie Ihrer Buchhaltung oder Ihrer Planung für das kommende Jahr. Planen ist besser als zurückschauen, weil Lohnerhöhungen, ein neues Fahrzeug oder ein zusätzlicher Mitarbeiter den Satz sofort verändern. Bei mehreren Beschäftigten rechnen Sie entweder mit den Gesamtkosten und allen verrechenbaren Stunden des Betriebs oder Sie verteilen die Gemeinkosten anteilig auf die einzelnen produktiven Köpfe. Material kalkulieren Sie getrennt mit eigenem Aufschlag; es gehört nicht in den Stundensatz.
Zwei Größen in dieser Formel beruhen auf Entscheidungen und nicht auf Belegen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn sollte sich daran orientieren, was Sie als angestellte Fachkraft in vergleichbarer Position verdienen würden, zuzüglich der Absicherung, die Sie als Selbstständiger selbst tragen, etwa Kranken- und Altersvorsorge. Wer hier zu bescheiden ansetzt, subventioniert seine Kunden mit dem eigenen Einkommen. Der Zuschlag für Wagnis und Gewinn deckt Risiken, die sich nicht einzelnen Aufträgen zuordnen lassen: Forderungsausfälle, Gewährleistungsarbeiten, Leerlauf zwischen zwei Baustellen. Darüber hinaus soll er einen Ertrag lassen, aus dem Rücklagen und Investitionen bezahlt werden. Eine allgemeingültige Höhe gibt es nicht; sie hängt von Ihrem Gewerk, Ihrer Kundschaft und Ihrer Risikolage ab.
Die eigentliche Schwierigkeit liegt aber im Nenner. Die Zahl der verrechenbaren Stunden ist fast immer kleiner, als man aus dem Bauch heraus annimmt.
Verrechenbare Stunden ermitteln
Verrechenbar ist nur die Zeit, die einem Kunden auf einer Rechnung tatsächlich berechnet wird. Ausgangspunkt sind die bezahlten Stunden eines Jahres, davon gehen ab:
- Urlaub, Feiertage und Krankheitstage
- Fahrzeiten, soweit sie nicht gesondert berechnet werden
- Rüstzeiten, Materialbeschaffung, Lager und Fahrzeugpflege
- Angebotserstellung, auch für Angebote, die nicht beauftragt werden
- Nacharbeit und Gewährleistung, die nicht berechnet werden kann
- Schulungen, Besprechungen und Büroarbeit
Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen für einen produktiven Mitarbeiter:
| Schritt | Stunden |
|---|---|
| 52 Wochen × 40 Stunden | 2.080 |
| minus 30 Urlaubstage × 8 Stunden | 240 |
| minus 10 Feiertage × 8 Stunden | 80 |
| minus angenommen 10 Krankheitstage × 8 Stunden | 80 |
| Anwesenheitsstunden | 1.680 |
| davon angenommen 75 Prozent verrechenbar | 1.260 |
Angenommen, auf diesen Mitarbeiter entfallen einschließlich Lohnzusatzkosten und anteiliger Gemeinkosten 75.600 Euro Jahreskosten. Dann liegen die Selbstkosten bei 75.600 ÷ 1.260 = 60,00 Euro je verrechenbarer Stunde. Mit 10 Prozent Zuschlag für Wagnis und Gewinn ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz von 66,00 Euro netto. Hätten Sie stattdessen durch die 1.680 Anwesenheitsstunden geteilt, kämen Sie auf 45,00 Euro Selbstkosten und würden jede verrechnete Stunde unter Kosten verkaufen. Setzen Sie für Ihren Betrieb eigene Werte ein; die Zahlen dienen nur der Rechnung.
Kalkulierter und tatsächlich erzielter Satz
Ein sauber kalkulierter Satz ist eine Annahme. Ob er hält, zeigt erst der Vergleich mit dem, was am Jahresende tatsächlich berechnet wurde. Bleiben wir beim Beispiel:
- Geplant: 1.260 Stunden × 66,00 Euro = 83.160 Euro Arbeitsumsatz, also 7.560 Euro über den Kosten.
- Tatsächlich berechnet: nur 1.100 Stunden × 66,00 Euro = 72.600 Euro Arbeitsumsatz, also 3.000 Euro unter den Kosten.
160 Stunden weniger auf den Rechnungen reichen in diesem Beispiel, um aus einem Gewinn einen Verlust zu machen, obwohl der Satz selbst richtig kalkuliert war. Die Ursache steht selten in einer einzelnen Rechnung. Sie verteilt sich auf viele kleine Posten: die halbe Stunde Fahrt, die nicht auf dem Stundenzettel landet, das dritte Angebot für denselben Kunden, die Nacharbeit, die aus Kulanz nicht berechnet wird.
Aussagekräftig ist deshalb eine zweite Kennzahl: der tatsächlich erzielte Satz, also der berechnete Arbeitsumsatz geteilt durch alle aufgewendeten Stunden, produktive wie unproduktive. Im Beispiel sind das 72.600 Euro ÷ 1.680 Stunden = 43,21 Euro. Liegt dieser Wert dauerhaft unter Ihren Selbstkosten je Anwesenheitsstunde, hilft keine Preiserhöhung allein, sondern nur ein genauerer Blick darauf, wohin die Stunden gehen.
Häufige Fehler bei der Kalkulation
- Unternehmerlohn vergessen: Der Inhaber arbeitet mit, sein Einkommen steht aber in keiner Kostenzeile.
- Anwesenheit statt Verrechenbarkeit: Der Satz wird durch alle bezahlten Stunden geteilt.
- Fahrzeiten unterschätzen: Sie werden weder berechnet noch in der Kalkulation abgezogen.
- Angebotsaufwand ignorieren: Auch nicht beauftragte Angebote kosten Arbeitszeit.
- Den Satz der Konkurrenz übernehmen: Andere Betriebe haben andere Kosten. Ein fremder Satz sagt nichts darüber, ob er für Sie auskömmlich ist.
- Nur einmal rechnen: Löhne, Fahrzeuge und Auslastung ändern sich. Prüfen Sie den Satz mindestens einmal im Jahr und nach jeder größeren Veränderung im Betrieb.
Was tun, wenn der errechnete Satz höher liegt als das, was Ihre Kunden zu zahlen bereit sind? Dann gibt es drei Stellschrauben, und nur eine davon ist der Preis. Die zweite sind die Kosten, etwa ein Fahrzeug, das kaum genutzt wird. Die dritte, oft wirksamste, ist der Anteil verrechenbarer Stunden: kürzere Wege durch bessere Tourenplanung, weniger Angebote für Anfragen, die selten beauftragt werden, und eine Zeiterfassung, in der jede Stunde einem Auftrag zugeordnet wird, statt am Freitag aus der Erinnerung geschätzt zu werden.
Stundensatz im Blick mit handwerksfox
handwerksfox stellt in der Auswertung den kalkulierten dem tatsächlich erzielten Stundensatz gegenüber. Dafür teilt es den berechneten Arbeitsanteil durch alle aufgewendeten Stunden, einschließlich Fahrt, Angebotsaufwand und Nacharbeit, und zeigt Auslastung und Lücke mit Herleitung. Zusätzlich lässt sich errechnen, welcher Satz nötig ist, um geplante Jahreskosten über die verrechenbaren Stunden zu decken. Grundlage sind die Zeiten, die Ihr Team ohnehin am Auftrag bucht. Die Auswertung sieht nur der Inhaber.
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Stundenverrechnungssatz?
Teilen Sie die geplanten Jahreskosten des Betriebs durch die verrechenbaren Stunden und schlagen Sie einen Prozentsatz für Wagnis und Gewinn auf. Material wird getrennt kalkuliert.
Was sind verrechenbare Stunden?
Verrechenbar ist nur die Arbeitszeit, die Kunden tatsächlich berechnet wird. Urlaub, Feiertage, Krankheit, nicht berechnete Fahrten, Angebotsaufwand und Nacharbeit gehören nicht dazu.
Gehört der Unternehmerlohn in den Stundensatz?
Ja. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften taucht die Arbeit des Inhabers nicht als Lohnaufwand in der Buchhaltung auf. Sie muss deshalb als kalkulatorischer Unternehmerlohn in die Jahreskosten einfließen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.